Betrieb & Technik

 

Betriebsführung

Die Schnaittachtalbahn wird vom DB-Konzern betrieben. Allein drei rechtlich selbstständige Tochtergesellschaften zeigen sich für die Infrastruktur der Strecke verantwortlich:

Der reguläre Zugverkehr wird von der DB Regio AG im Auftrag des Freistaats Bayern durchgeführt. Für die Nutzung der Infrastruktur muss die DB Regio AG sog. Trassengebühren an die DB Netz AG und Stationsgebühren an die DB Station&Service AG zahlen. Auch andere Eisenbahnverkehrsunternehmen können zu diesen Konditionen Zugverkehr auf der Schnaittachtalbahn durchführen (z.B. Sonderfahrten). Die DB-Tochter Omnibusverkehr Franken GmbH führt den Busverkehr auf der Linie Nürnberg - Simmelsdorf - Pegnitz - Bayreuth durch. Güterverkehr findet seit 1994 nicht mehr statt.

Streckensicherung

Die Streckenüberwachung und Betriebsleitung erfolgt durch den Fahrdienstleiter in Hersbruck (rechts d. Pegnitz). Neben der Schnaittachtalbahn werden von dort der Abschnitt Rückersdorf [exkl.]  - Neuhaus [exkl.] der rechten Pegnitztalstrecke und die Verbindungsbahn Hersbruck (re Peg) [inkl.] - Pommelsbrunn [inkl.] gesteuert.

Die Schnaittachtalbahn wird seit Juni 1996 als sog. Stichstreckenblock betrieben (zuvor vereinfachter Zugleitbetrieb). Leider schränkt dieser die betrieblichen Möglichkeiten auf der Strecke stark ein, da sich immer nur ein Zug auf der Strecke befinden darf. Ein Halbstundentakt ist derzeit nicht möglich; auch die Durchführung von Sonderfahrten gestaltet sich sehr schwierig.
 


Bahnübergänge

Von den über 30 Bahnübergängen sind fünf technisch gesichert, davon:

  • mit Ampel und Halbschranken bei km 0,3; km 1,5 und km 5,4
  • mit Blinklicht und Halbschranke bei km 4,8
  • mit Blinklicht bei km 4,9
Diese Bahnübergänge werden durch Kontakte am Gleis durch den fahrenden Zug ein- und ausgeschaltet. Lediglich in Schnaittach muss der Zugbegleiter den Bahnübergang vor Abfahrt mit Hilfe eines Schlüssels einschalten. Die Funktion der Bahnübergänge wird dem Lokführer über ein sogenanntes Blinklichtüberwachungssignal angezeigt. Blinkt dort ein weißes Licht, darf der Bahnübergang befahren werden. Blinkt es nicht, ist der Bahnübergang gestört und der Lokführer muss den Zug vor dem Bahnübergang zum Halten bringen.

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